AufgabeSonn- und Feiertagsrecht

Feiertage in ganz Bayern:

  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
  • Allerheiligen
  • Erster Weihnachtsfeiertag
  • Zweiter Weihnachtsfeiertag

Feiertage in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung:

Mariä Himmelfahrt

Zusätzlicher Feiertag in der Stadt Augsburg:

8. August (Friedensfest)

Der Buß- und Bettag wurde in Bayern als gesetzlicher Feiertag mit erstmaliger Wirkung für das Jahr 1995 gestrichen und ist nur noch als „staatlich geschützter Feiertag“ ausgewiesen. Damit ist der Buß- und Bettag grundsätzlich wieder ein normaler Arbeitstag.

Verbotene Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen:
    
An gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen können, grundsätzlich verboten, es sei denn, dass in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt wird.
Hier ist vor allem das Arbeitszeitgesetz gemeint, das eine Reihe von Tätigkeiten von der Sonn- und Feiertagsruhe ausnimmt (beispielsweise Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Gaststätten und vieles mehr).

An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor 11 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind.
Ferner sind an Sonntagen und den gesetzliche Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes verboten (beispielsweise Tanz, Spielhallen, Konzerte).

Stille Tage:

  • Aschermittwoch
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen
  • Der zweite Sonntag vor dem 1. Advent als Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiliger Abend (ab 14 Uhr)

Verbotene Tätigkeiten an stillen Tagen:
   
An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten.

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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